Saturday, 25. January 2003
Gericht: Meinungsfreiheit erlaubt auch im Internet keine Beleidigung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg . (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig). Das Gericht gab damit einem Kläger Recht, der sich vom Herausgeber eines online erscheinenden Fachmagazins beleidigt gefühlt hatte. Das Magazin verkauft und vermittelt Fahrzeuge. [heise]
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